B 196 (FeV § 6b)
B 196 ist eine Erweiterung der Klasse B mit der Krafträder der Klasse A1 nur in Deutschland gefahren werden dürfen.
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z.b. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.
Voraussetzung:
Mindestalter 25 Jahre
mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheines der Klasse B
Theorieausbildung:
4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
klassenspezifischer Motorradunterricht
Praxisausbildung:
5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
das heißt, 10 Fahrstunden a 45 Minuten
setzt sich zusammen aus Grundausbildung, Überland- und Autobahnschulung
keine Prüfung erforderlich
Für den Eintrag der Schlüsselzahl 196 ist eine Teilnahmebescheinigung über eine Fahrerschulung vorzulegen.