B 196 (FeV § 6b)

B 196 ist eine Erweiterung der Klasse B mit der Krafträder der Klasse A1 nur in Deutschland gefahren werden dürfen.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z.b. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.

Voraussetzung:

Mindestalter 25 Jahre

mindestens 5 Jahre im Besitz des  Führerscheines der Klasse B

 

Theorieausbildung:

4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
klassenspezifischer Motorradunterricht

Praxisausbildung:

5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
das heißt, 10 Fahrstunden a 45 Minuten

setzt sich zusammen aus Grundausbildung, Überland- und Autobahnschulung

 

keine Prüfung erforderlich

Für den Eintrag der Schlüsselzahl 196 ist eine Teilnahmebescheinigung über eine Fahrerschulung vorzulegen.

 

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