Deutschland:
Anhänger mit Auflaufbremse über 750kg benötigen ein Sicherungsseil. Dies kann als Schlaufe über den Kugelhals der Anhängerkupplung gelegt werden.
Schweiz:
Alle Anhänger benötigen Seil oder Kette. Die Befestigung des Seils ist an zusätzlich angebrachten Ösen oder speziellen Befestigungsöffnungen vorzunehmen. Bei falsch angebrachter Zusatzsicherung ist ein Bußgeld von bis zu 600 Schweizer Franken fällig.
Niederlande:
Wie in der Schweiz. Bußgeld 230 Euro.
Österreich:
Alle Anhänger benötigen eine Sicherungsverbindung mit dem Zugfahrzeug. Wie das Sicherungsseil oder die Sicherungskette an der Kupplung angebracht erden muss, ist nicht vorgeschrieben. Besteht keine Sicherungsverbindung mit dem Zugfahrzeug, wird ein Bußgeld von bis zu 100 Euro fällig.
Frankreich:
Anhänger über 750kg müssen über eine Bremsvorrichtung verfügen, die beim Bruch der Anhängerkupplung einen automatischen Stillstand des Anhängers ermöglicht.
Italien:
Es gelten vergleichbare Bedingungen wie in Deutschland.