AM

 

 Mindestalter 15 Jahre

Vorbesitz nicht notwendig (schließt keine Klasse ein)

Zweirädrige Kleinkrafträder

 

Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor

 

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige  Leichtkraftfahrzeuge

Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

•Verbrennungsmotor max. 50 cm³
•Elektromotor max. 4 kW Nennleistung

Dreirädrige Kleinkrafträder /vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h

•Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50cm³
•Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung
•Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung
•Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg
(bei Elektromotoren ohne Batterie).

Ausbildung:

Theorie
12 Doppelstunden Grundunterricht
 2 Doppelstunden Spezialunterricht AM

Praxis
Grundausbildung

Prüfung
Theoretische Prüfung

Praktische Prüfung
Prüfzeit mind. 55 min (kann auf Automatikfahrzeugen abgelegt werden)

 

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