A 1

 

Mindestalter 16 Jahre

Keine Befristung, Vorbesitz nicht notwendig (schließt Klasse AM ein)

 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11kw (15PS) und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht das 0,1 kw/kg nicht  übersteigt.

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von nicht mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und eine Leistung von max. 15kw .

 

 

Ausbildung:

 

Theorie

12 Doppelstunden Grundunterricht

4 Doppelstunden Spezialunterricht Klasse A

 

Praxis

Grundausbildung,

besondere Ausbildungsfahrten:

5 Überlandfahrten a 45min

4 Autobahnfahrten a 45min

3 Nachtfahrten a 45 min

 

Prüfung

Theoretische Prüfung

Praktische Prüfung Prüfzeit 70 min

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