A 1
Mindestalter 16 Jahre
Keine Befristung, Vorbesitz nicht notwendig (schließt Klasse AM ein)
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11kw (15PS) und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht das 0,1 kw/kg nicht übersteigt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von nicht mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und eine Leistung von max. 15kw .
Ausbildung:
Theorie
12 Doppelstunden Grundunterricht
4 Doppelstunden Spezialunterricht Klasse A
Praxis
Grundausbildung,
besondere Ausbildungsfahrten:
5 Überlandfahrten a 45min
4 Autobahnfahrten a 45min
3 Nachtfahrten a 45 min
Prüfung
Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung Prüfzeit 70 min