Klasse A 2
Vorbesitz nicht notwendig (schließt Klasse A1 und AM ein)
Krafträder (auch mit Beiwagen)
•Motorleistung max. 35 kW,
•Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind.
Klasse A2 Inhaber einer ab dem 19.Janauar 2013 bis zum Ablauf des 27.Dezember 2016 erteilten Berechtigung zum Führen von Krafträdern(auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2kW/kg nicht übersteigt, sind im Inland auch zum Führen von Krafträdern berechtigt, deren Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet ist.
Ausbildung:
Theorie
12 Doppelstunden Grundunterricht
4 Doppelstunden Spezialunterricht Klasse A
Bonusregelung: Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis verringert sich der Grundunterricht um 6 Doppelstunden.
Praxis
Grundausbildung,
besondere Ausbildungsfahrten:
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
zu je 45 min
Prüfung
Theoretische Prüfung
Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 bedarf es nur einer praktischen Prüfung, wenn der Bewerber zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse A2 seit mind. 2 Jahren Inhaber der Fahrerlaubnisklasse A1 ist
(dies gilt auch für Altbesitzer mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).
Praktische Prüfung:
Prüfzeit mind. 70 Minuten
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