Mindestalter 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kw
20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 mind. 2 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50cm³ Hubraum oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kw
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und mit einer Leistung von mehr als 15kw
Ausbildung:
Theorie
12 Doppelstunden Grundunterricht
4 Doppelstunden Spezialunterricht Klasse A
Bonusregelung: Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis verringert sich der Grundunterricht um 6 Doppelstunden
Praxis
Grundausbildung,
besondere Ausbildungsfahrten:
5 Überlandfahrten a 45min
4 Autobahnfahrten a 45min
3 Nachtfahrten a 45min
Prüfung
Theoretische Prüfung
Bei Erweiterung von Klasse A2 auf A bedarf es nur einer praktischen Prüfung,
- soweit der Bewerber zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis für die Fahrerlaubnis der Klasse A
- seit mind. zwei Jahren Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A2 ist.
Praktische Prüfung
Prüfzeit mind. 70 Minuten