Klasse A

BMW F 650 GS

 

Mindestalter  24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg

 

21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit   einer Leistung von mehr als 15kw

 

20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 mind. 2 Jahre

 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50cm³ Hubraum oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h

 

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kw

 

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und mit einer Leistung von mehr als 15kw

Ausbildung:

 

Theorie

12 Doppelstunden Grundunterricht

4 Doppelstunden Spezialunterricht Klasse A

Bonusregelung: Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis verringert sich der Grundunterricht um 6 Doppelstunden

 

Praxis

Grundausbildung,

besondere Ausbildungsfahrten:

5 Überlandfahrten a 45min

4 Autobahnfahrten a 45min

3 Nachtfahrten a 45min

 

 

Prüfung

 

Theoretische Prüfung

Bei Erweiterung von Klasse A2 auf A bedarf es nur einer praktischen Prüfung,

  • soweit der Bewerber zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis für die Fahrerlaubnis der Klasse A
  • seit mind. zwei Jahren Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A2 ist.

Praktische Prüfung

Prüfzeit mind. 70 Minuten

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