Klasse B/BF17 B197

Seat Leon Automatik


VW ID.3

 

Golf VII Allstar Schaltwagen

Mindestalter 18 Jahre

Vorbesitz nicht notwendig (schließt Klasse AM und L ein)

Kraftwagen bis 3500kg zulässige Gesamtmasse und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer)

Mit der Klasse B dürfen sie folgende Anhänger ziehen:

Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger  (Fahrzeugkombination) nicht größer als 3500 kg ist.

Wird auch erteilt zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

 

BF17 begleitetes Fahren  ( gültig nur für die Klasse B)

Führerschein ab 17 Jahre
                                                    © Marco2811 – Fotolia.com

 

Mindestalter 17
Ausbildung erfolgt wie Klasse B
Es darf nur mit eingetragener Begleitperson gefahren werden.  

Begleitperson muss:
– mindesten 30 Jahre alt sein
– mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Klasse B sein
Nach dem neuen Punktesystem ab 01.05.2014 darf bei Begleitpersonen bei Antragstellung nur noch höchstens ein Punkt eingetragen sein. Wer zwei Punkte hat, kann durch Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) einen Punkt abbauen.

Es können mehrere Begleitpersonen eingetragen werden

Wichtig!!!
Es darf nur in Deutschland gefahren werden.

Ausbildung:

Theorie:

12 Doppelstunden Grundunterricht   
 2 Doppelstunden Spezialunterricht Klasse B
Bonusreglung: Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis verringert sich der Grundunterricht um 6 Doppelstunden.

Praxis:

Grundausbildung

besondere Ausbildungsfahrten

5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
zu je 45 min.

Prüfung:

Theoretische Prüfung

Praktische Prüfung,  Prüfzeit   mind. 55 Minuten

Neu ab 01.04.2021  Schlüsselzahl B 197

Ab dem 1. April 2021 gibt es eine neue Automatikregelung (Schlüsselzahl 197). Danach besteht die Möglichkeit, auf einem Automatikfahrzeug die Fahrausbildung und die Prüfung zu absolvieren.    Um  danach ein Schaltfahrzeug fahren zu dürfen, müssen  im Laufe der Fahrausbildung mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten mit einem Schaltfahrzeug gefahren werden und  eine 15-minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer durchgeführt werden.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen