Klasse L

Mindestalter 16 Jahre

Keine Befristung, Vorbesitz nicht notwendig

a. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für  land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40km/h auch mit Anhänger wenn sie mit nicht mehr als 25km/h geführt werden

b. selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25km/h auch mit Anhänger

Ausbildung:

Theorie:

12 Doppelstunden Grundunterricht

2 Doppelstunden  Spezialunterricht Klasse L

Prüfung:

nur theoretisch

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