Klasse L
Mindestalter 16 Jahre
Keine Befristung, Vorbesitz nicht notwendig
a. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40km/h auch mit Anhänger wenn sie mit nicht mehr als 25km/h geführt werden
b. selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25km/h auch mit Anhänger
Ausbildung:
Theorie:
12 Doppelstunden Grundunterricht
2 Doppelstunden Spezialunterricht Klasse L
Prüfung:
nur theoretisch