Umtauschpflicht für Führerscheine

Wer vor dem 19.Januar 2013 einen Führerschein erworben hat, muss ihn nach der entsprechenden EU-Richtlinie umtauschen.

Um einen Massenansturm bei den Behörden zu vermeiden gelten folgende Staffelungen.

Wichtig ist zum einen das Geburtsjahr:

Wer vor 1953 geboren wurde, muss bis zum 19.1.2033 umtauschen.

Die Geburtsjahrgänge 1953-1958: bis 19.1.2022

Die Geburtsjahrgänge 1959-1964: bis 19.1.2023

Die Geburtsjahrgänge 1965-1970: bis 19.1.2024

Die Geburtsjahrgänge ab 1971: bis 19.1.2025

 

Für Führerscheine ab dem 1.1.1999 ist das Ausstellungsjahr entscheidend.

Austellungsjahre 1991-2001 : 19.1.2026

Austellungsjahre 2002-2004 : 19.1.2027

Austellungsjahre 2005-2007 : 19.1.2028

Austellungsjahre 2008 :  19.1.2029

Austellungsjahre 2009 :  19.1.2030

Austellungsjahre 2010 :  19.1.2031

Austellungsjahre 2011 :  19.1.2032

Austellungsjahre 2012-18.1.2013 :  19.1.2033

Welche Unterlagen sind notwendig?

Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto. Die Kosten belaufen sich auf 25 Euro. Der Führerschein ist dann 15 Jahre gültig.

 

 

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