Umtauschpflicht für Führerscheine
Wer vor dem 19.Januar 2013 einen Führerschein erworben hat, muss ihn nach der entsprechenden EU-Richtlinie umtauschen.
Um einen Massenansturm bei den Behörden zu vermeiden gelten folgende Staffelungen.
Wichtig ist zum einen das Geburtsjahr:
Wer vor 1953 geboren wurde, muss bis zum 19.1.2033 umtauschen.
Die Geburtsjahrgänge 1953-1958: bis 19.1.2022
Die Geburtsjahrgänge 1959-1964: bis 19.1.2023
Die Geburtsjahrgänge 1965-1970: bis 19.1.2024
Die Geburtsjahrgänge ab 1971: bis 19.1.2025
Für Führerscheine ab dem 1.1.1999 ist das Ausstellungsjahr entscheidend.
Austellungsjahre 1991-2001 : 19.1.2026
Austellungsjahre 2002-2004 : 19.1.2027
Austellungsjahre 2005-2007 : 19.1.2028
Austellungsjahre 2008 : 19.1.2029
Austellungsjahre 2009 : 19.1.2030
Austellungsjahre 2010 : 19.1.2031
Austellungsjahre 2011 : 19.1.2032
Austellungsjahre 2012-18.1.2013 : 19.1.2033
Welche Unterlagen sind notwendig?
Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto. Die Kosten belaufen sich auf 25 Euro. Der Führerschein ist dann 15 Jahre gültig.